Allgemeine Informationen zur Kurabgabe
Die Kurkarte ist auf Föhr u.A. Voraussetzung für den Zugang zum Strand, sowie für das Anmieten von Strandkörben. Außerdem können Touristen mit der Kurkarte die Naturschutzeinrichtungen des Umweltzentrums und der Nationalparkausstellung nutzen und diverse Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Mit den Einnahmen wird die touristische Infrastruktur gefördert. Der Pflicht zur Kurabgabe unterliegen grundsätzlich nur ortsfremde Personen. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Amtsbereich arbeitet oder in Ausbildung steht. Typischer Fall: Bauarbeiter einer ortsfremden Baufirma (z.B. für eine umfangreichere Baumaßnahme) sind nicht kurabgabepflichtig, erhalten dann aber natürlich auch keine Vergünstigungen oder Ermäßigungen.
Preisinformationen
Ab 2017 gilt in allen Gemeinden die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober als Hauptkurzeit. Anstelle der Ermäßigung von Abgaben für Menschen mit Behinderung wird es dann ausschließlich eine vollständige Abgabenbefreiung für die auf ständige Begleitung angewiesenen Schwerbehinderten und ihre Begleitpersonen geben. Die Sätze sind für die Hauptkurzeit auf € 2,60 und für die übrige Zeit auf € 1,30 festgelegt worden. Die Jahreskarte kostet künftig € 78.